Auktionen

Bei einer Auktion handelt es sich um eine Marktform. So gesehen ist eine Auktion ein Marktplatz, bei dem Verkäufer und Käufer aufeinandertreffen und der Käufer selbst entscheiden kann, zu welchem Preis er ein Produkt oder eine Dienstleistung erwirbt.

Der Vorteil bei Versteigerungen ist, da der Verkäufer nicht die Zahlungskraft seiner Kunden kennt, dass durch Gebotsabgabe eine Preisfindung vorliegt. So wird die Zahlungsbereitschaft der Kunden optimal ausgeschöpft. Dabei können Auktionen internetbasiert sein oder in Form eines öffentlichen Verkaufes stattfinden.

Es gibt aber einige Gebotssysteme zu unterscheiden, da nicht alle in der Form, dass derjenige mit dem höchsten alleinstehendem Gebot den Zuschlag erhält (siehe Ebay).

So kommt es vor, dass Gebote verdeckt abgegeben werden und niemand offen einsehen kann, welchen Preis er bieten müsste, um den Zuschlag zu erhalten. Eine weitere Variante ist, dass alle Bieter ihre Gebote zahlen müssen, aber nur derjenige mit dem höchsten Gebot die Ware erhält.

Umgekehrt verfährt die Holländische Auktion, bei der nicht alle Bieter ein Gebot abgeben. Auf einer Anzeige fällt der Startpreis im Sekundentakt. Wer aus einer Masse von Kunden zuerst bereit ist den angezeigten Preis zu zahlen, drückt einen Knopf und erhält den Zuschlag. Dieses Verfahren wird in Holland z.B. bei Blumen oder auch Lebensmitteln angewandt.

Rechtlich betrachtet sind Versteigerungen in Deutschland im § 156 BGB geregelt. Bei gewerblichen Versteigerungen findet außerdem § 34b Gewerbeordnung (GewO) und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen Anwendung.

Einen Gegenpool zu Auktionen bilden im Internet Kleinanzeigen. Diese sind auch sehr beliebt und oft wird am Telefon der Preis ausgehandelt – zwischen Käufer und Verkäufer!