Gesundheit

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert in ihrer Verfassung vom 22. Juli 1946 Gesundheit so: „Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.“

Zu beachten ist, dass in der Definition, nicht nur die körperliche Verfassung eine Rolle spielt. Die o.g. Bedeutung ist heutzutage aber verbreitet eingebürgert. Trotzdem wird auch Kritik an ihr geübt, denn sie hat eher politische Bedeutung. Außerdem ist eine wissenschaftliche Definition des Begriffs fast unmöglich.

Um dies zu verdeutlicht muss man die komplementären Begriffe genauer betrachten. Es gibt zwischen Gesundheit und Krankheit keine Grenzen. Gesundheit ist zudem auch kein Zustand, sondern eine Leistung des Organismus.

Um die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefährden und sie vor Krankheiten zu schützen gibt es in Deutschland die Gesundheitsämter, die ein Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind.

Ihre Aufgaben sind vielfältig und werden vor Ort von den Gesundheitsämtern wahrgenommen. Diese Aufgaben können von Bundesland zu Bundesland in ihren Schwerpunkten differieren. Sie werden durch Bundesgesetze, Landesgesetze und -verordnungen uns zum geringeren Teil durch EU-Recht (z.B. Überwachung von EG Badegewässern) bestimmt. Generell werden diese aber in verschiedenen Abteilungen wahrgenommen, in einzelnen Bundesländern auch durch die Veterinärämter und/oder die Ordnungsämter.