Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung und wurde im Sozialgesetzbuch VII vom 07.08.1996 neu geregelt.

Es werden alle Arbeitnehmer (außer Beamte) gegen Arbeits-, Wegeunfall und Berufskrankheiten versichert. Seit 1971 auch Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten.

Finanziert wird die Versicherung aus Beiträgen der Arbeitgeber in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag). Die Höhe der Beiträge ist unterschiedlich und richtet sich nach der Arbeitsentgeltsumme, sowie nach der Gefahrenklasse. Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wird die Größe der bewirtschafteten Fläche zur Bemessung der Beitragshöhe herangezogen und im Bereich der öffentlichen Hand aus Steuermitteln finanziert.
Die Träger sind in Deutschland in § 114 Abs. 1 SGB VII aufgelistet. Im Einzelnen sind dies gewerbliche Berufsgenossenschaften. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen.

Ab 2009 treten in Deutschland für die Unfallversicherung durchgreifende Reformen durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzt (UVMG) in Kraft. Der Gesetzentwurf wurde am 25. Juni 2008 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedet und ist am 26. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Linken beschlossen worden.
Ziel der Reform ist es, die Organisation der Unfallversicherung an die veränderten Bedingungen in der gewerblichen Wirtschaft anzupassen, die gemeinsame Tragung der Altlasten besser zu verteilen und die Verwaltungsstrukturen insgesamt zu modernisieren.