Steuer

Eine Steuer ist eine Zwangsabgabe die von öffentlichen Gebietskörperschaften ihren Bürgern auferlegt wird und denen keine bestimmte staatliche Leistungen gegenübersteht. Zölle zählen auch zu Steuern, Gebühren und Beiträge jedoch nicht.

Der Begriff „Steuer“ stammt aus dem Althochdeutschen „stiura“, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Ursprünglich wurden nur Naturalabgaben (Frondiensten) erhoben, daraus sind heute reine Geldleistungen geworden.

In jedem modernen Staat sind alle wirtschaftlichen Vorgänge Gegenstand der Besteuerung. Die Abgabe verfolgt das Ziel öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Gleichzeitig kann und soll sie auch das Verhalten des Steuerpflichtigen beeinflussen, z.B. soll die Tabaksteuer den Konsum von Tabak eingrenzen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Steuern. Man unterscheidet zwischen direkten Steuern, die von dem Steuerpflichtigen selbst getragen werden müssen, und indirekten Steuern, die nicht den gesetzlich bestimmten Steuerzahler belasten, sondern über den Preis auf den letzten Käufer der Ware überwälzbar sind.

Ein Kritikpunkt an Steuern ist folgender. Da die Abgabe erzwungen wird, ist ein Widerstand nicht möglich. Auch die Verwendung kann der Steuerzahler kaum beeinflussen. Gemessen am Aufkommen, ist in Deutschland die Einkommensteuer mit einem Anteil von rund 35% wichtigste Steuer, gefolgt von der Umsatzsteuer (rund 31%). Hingegen tragen Bagatellsteuern (z. B. Feuerschutz- oder Hundesteuer) weniger als 0,1% zum gesamten Steueraufkommen bei.